Bin ich im Unrecht, weil ich meiner Mieterin mit einem negativen Schufa-Eintrag gedroht habe? Sie hat einfach ihre Hotelrechnung von der Miete abgezogen, nur weil sie am Wochenende kein warmes Wasser hatte.
Der Boiler für das Warmwasser ist am Freitagnachmittag kaputtgegangen. Ich habe ihr sofort eine Nachricht geschrieben: „Das warme Wasser fällt bis Montagmorgen aus, der Handwerker kommt gleich als Erstes in der Früh.“ Sie schickte mir nur einen Daumen-hoch-Smiley zurück. Das war alles. Nur ein Daumen nach oben. Ich dachte, die Sache wäre damit für sie in Ordnung.
Wir haben völlig unterschiedliche Arbeitszeiten. Sie arbeitet spät abends, ich früh morgens. Wir sehen uns kaum. Ich dachte, sie kommt schon damit klar. Wir arbeiten sogar in derselben Firma. Sie hätte einfach die Duschen in der Umkleidekabine für die Mitarbeiter nutzen können. Außerdem ist es draußen im Moment brütend heiß. Da ist eine kalte Dusche doch eher eine Erfrischung und ganz sicher keine Verletzung der Menschenrechte.
Am Montagmorgen, pünktlich um 8 Uhr, repariert der Handwerker den Boiler. Ich schreibe ihr: „Das warme Wasser geht wieder.“ Daraufhin antwortet sie mir: „Meine Hotelrechnung beträgt 250 Euro. Wollen Sie mir das Geld überweisen, oder soll ich es direkt von der nächsten Miete abziehen?“
Ich starrte nur auf mein Telefon. Sie hat sich ein Hotelzimmer genommen. Für zwei Tage! Nur weil das Wasser kalt war, nicht weil das Wasser komplett abgestellt war. Offenbar ist sie zu empfindlich für eine lauwarme Katzenwäsche oder um sich die Haare mal am Waschbecken zu waschen. Das haben wir anderen doch bei einer Renovierung auch schon alle mal gemacht.
Ich habe ihr geantwortet: „Es gab fließendes Wasser. Es war eben nur kalt. Die Miete ist am Ersten des Monats in voller Höhe fällig. Wenn Sie nicht voll bezahlen, beantrage ich einen gerichtlichen Mahnbescheid und Sie bekommen einen Schufa-Eintrag.“ Da fing sie an, sich lautstark über „unzumutbare Wohnverhältnisse“ und meine „Pflichten als Vermieter“ zu beschweren. Unzumutbar! Sie hatte einen Ventilator, Strom, ein gemütliches Bett und FLIEßENDES KALTES WASSER. Sie hat ja nicht im Zelt in einem Krisengebiet übernachtet.
Eine Bekannte meint, ich sei „zu streng“ gewesen und hätte ihr 50 Euro für die Unannehmlichkeiten anbieten sollen. 50 Euro?! Nur weil sie sich wie eine Diva aufführt und keine zwei Tage ohne ein heißes Schaumbad auskommt? Es ist eine Frechheit, 250 Euro von meinen Mieteinnahmen, mit denen ich den Hauskredit abbezahle, abziehen zu wollen. Nur weil sie sich ein teures Zimmer im Motel One gönnen wollte und mir nun die Rechnung dafür präsentiert.
Bin ich im Unrecht, wenn ich mich weigere, mich von einer Mieterin ausnutzen zu lassen? Sie denkt wohl, ein Daumen-hoch-Smiley bedeutet: „Ich behalte mir das Recht vor, Ihnen später eine Rechnung zu schicken.“ Bin ich im Unrecht, wenn ich denke: Wer sich spontan ein Wochenende im Hotel leisten kann, der kann auch seine Miete zahlen? Bin ich im Unrecht, weil ich mit rechtlichen Schritten drohe, wenn jemand versucht, mich um 250 Euro zu prellen, nur weil er im Hochsommer keine kalte Dusche erträgt?
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